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bleibjung - Aktuelle Nachrichten Gesundheit & Prävention

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Leitfaden Praevention

Im Leitfaden Prävention ist geregelt unter welchen Umständen Präventions-Kurse von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen stellt auf Ihrer Internet-Seite den „Leitfaden Prävention“ zum Download zur Verfügung: zum Download

Maßgebend ist neben dem Kursinhalt die Qualifikation des Kursleiters. Wir haben für Sie aus dem Leitfaden der Krankenkassen die entsprechenden Qualifikationen herausgesucht (Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen, „Leitfaden Prävention):

Bewegung

Zur Durchführung entsprechender Maßnahmen kommen Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten Ausbildung im Bereich Bewegung in Betracht, insbesondere:

  • Sportwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Staatsexamen, Magister, Master, Bachelor), Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Sport- und Gymnastiklehrer und Ärzte, sofern diese im Rahmen einer Schulung in das durchzuführende Gesundheitssportprogramm speziell eingewiesen
    sind

  • Lizenzierte Übungsleiter der Turn- und Sportverbände mit der Fortbildung "Sport in der Prävention" (Lizenzstufe II), die in das durchzuführende Gesundheitssportprogramm speziell eingewiesen sind. Der Einsatz der Übungsleiter der Turn- und Sportverbände ist auf Vereinsangebote beschränkt, die mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT ausgezeichnet wurden.Weiterhin muss das Präventionsangebot alle hier und in Kapitel 5 des Leitfadens Prävention genannten Kriterien erfüllen.

Ernährung

Zur Durchführung entsprechender Maßnahmen kommen Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten Ausbildung im Bereich Ernährung in Betracht, insbesondere

  • Diätassistenten
  • Oecotrophologen (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung; Abschlüsse: Diplom, Bachelor/ Master of Science)
  • Ernährungswissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Bachelor/Master of Science)
  • Diplom-Ingenieure Ernährungs- und Hygienetechnik, Schwerpunkt "Ernährungstechnik"
  • Diplom-Ingenieure Ernährung und Versorgungsmanagement, Schwerpunkt "Ernährung"
  • Bachelor of Science Lebensmittel,Ernährung, Hygiene, Schwerpunkt "Lebensmittel und Ernährung" mit gültiger Zusatzqualifikation entsprechend einem der den folgenden Zertifikaten zugrunde liegenden Curricula:
     Ernährungsberater/DGE, Ernährungsmedizinischer Berater/DGE50
     VDD-Fortbildungszertifikat 51
     Zertifikat "Ernährungsberater VDOE"52
     VFED-Zertifizierung53
     QUETHEB-Registrierung54
    sowie
  • Ärzte mit gültigem Fortbildungsnachweis gemäß dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer 55. Zusätzlich kann hier der Nachweis
    der QUETHEB-Registrierung erbracht werden.

Maßnahmen zur multimodalen Stressbewältigung

Zur Durchführung von multimodalen Stressbewältigungstrainings kommen Fachkräfte aus dem Bereich der psychosozialen Gesundheit in Betracht, die über eine staatlich anerkannte Ausbildung verfügen, insbesondere als

  • Psychologen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Pädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor, Lehrer mit 1. u. 2. Staatsexamen)
  • Sozialpädagogen/Sozialarbeiter (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Sozialwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Gesundheitswissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Ärzte mit Zusatzqualifikation im Bereich Stressreduktion (Nachweis einer entsprechenden Trainingsleiterschulung in dem jeweiligen Verfahren).

Entspannung

Entspannungsverfahren können über die unter dem Punkt "Maßnahmen zur multimodalen Stressbewältigung" genannten Berufsgruppen hinaus von Angehörigen mit insbesondere nachstehenden Qualifikationen durchgeführt werden:

  • Sportwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Staatsexamen, Magister/Master, Bachelor)
  • Sport- und Gymnastiklehrer (Abschlüsse: Staatl. anerk., Master, Bachelor)
  • Physiotherapeuten
  • Krankengymnasten
  • Ergotherapeuten
  • Erzieher
  • Gesundheitspädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Heilpädagogen mit Zusatzqualifikation im Bereich Entspannung (Nachweis einer entsprechenden Trainingsleiterqualifikation im jeweiligen Verfahren).

    Für die fernöstlichen Verfahren Hatha Yoga,Tai Chi, Qi Gong kommen Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten Ausbildung in einem Gesundheits- oder Sozialberuf in Betracht, denen durch die jeweiligen Fachorganisationen für Hatha Yoga, Tai Chi und Qi Gong nach den dort gültigen Ausbildungsstandards eine entsprechende Zusatzqualifikation bescheinigt wird. Aus dieser muss die Befähigung zu einer Tätigkeit als Trainingsleiter hervorgehen. Die Ausbildung muss bei Yoga mindestens 500 Stunden und bei Qi Gong/Tai Chi mindestens 300 Stunden umfassen
 

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